Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
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Staatsräson für Sicherheit in Palästina
Januskopf Politleim Palästina

Janusköpfigkeit und Polit-Leim halten Palästina gefangen



Das hat sich Herr Dr. Peter Münch aber schön geschrieben.

Zitat:
»Sie hat nicht nur
die zwei Millionen Bewohner des Gazastreifens von der Außenwelt isoliert,
sondern auch sich selbst.«
( 1 )

Die Frage für den umsichtigen Beobachter ist aber gerade die, wer soll hier an welchem Leim kleben bleiben? Welcher Klabautermann wird dann sichtbar werden?

Zitat:
»Die Gefahr besteht schlicht darin, der Hamas auf den Leim zu gehen.« ( 1 )

Diese in langer Zeit beobachtete Berichterstattung über die Geschehnisse in Palästina zeigt zu seiner Zeit in der Erinnerung merkwürdige Anzeichen eines Auftrags-Journalismus. Das ist unerwartet in einer geschätzten Zeitung wie der Süddeutschen und auch von einem Akademiker überraschend, der in Neuer Geschichte promoviert hat.

Warum kann Herr Dr. Peter Münch das Jahr 2006 vergessen?
Die Hamas hat bei einer rechtsgültigen Wahl - unter internationaler Beobachtung - einen rechtmäßigen Sieg errungen.
Das hat der Regierung in Tel Aviv nicht gefallen.
Obwohl die Hamas trotz ihrer bekannten Charta zu dieser Wahl zugelassen war, nimmt die Regierung in Tel Aviv die Tatsache dieser Charta und den Wahlsieg als Grund dafür, die Bevölkerung im Gaza für dieses Wahlverhalten zu bestrafen.
Seit 2006 sperrt die Regierung in Tel Aiviv die Menschen im Gaza in Sippenhaft ein.
Dazu vollzieht die Regierung in Tel Aviv eine Mangelversorgung für diese eingeschlossenen Menschen, in dem weniger in den Gaza an Versorgungsgüter hinein gelassen werden als für eine ausreichende Versorgung der Menschen dringend erforderlich sind. Das sind Boykotthandlungen, die das Geltende Völkerrecht dem Staat Israel nicht erlaubt.

Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten
Abgeschlossen in Genf am 12. August 1949

Art. 33
»Keine geschützte Person darf für eine Übertretung bestraft werden,
die sie nicht persönlich begangen hat.
Kollektivstrafen wie auch jede Massnahme zur Einschüchterung oder Terrorisierung sind verboten.
Die Plünderung ist verboten.
Vergeltungsmassnahmen gegen geschützte Personen und ihr Eigentum sind verboten

Der Deutsche Außenminister hat - zu meinem Bedauern - vergessen, einen Gesprächs-Termin mit Herrn Barghuti in seiner Einzelhaft in seinem Israelischen Gefängnis zu vereinbaren. Herr Gabriel hätte sich darüber informieren sollen, warum ein Mann, der für bessere - sprich menschlichere Haftbedingungen - in den Hungerstreik tritt, dafür mit einer Einzelhaft bestraft wird.
In einem Rechtsstaat ist ein Hungerstreik für menschlichere Haftbedingungen keine strafbare Handlung.
Doch Israel ist anerkannt ein ehrenwerter Rechtsstaat!
Herr Dr. Peter Münch hält sich oft in Israel auf und kann die Geschehnisse vor Ort besehen.So könnte die von ihm der Hamas angehängte Janusköpfigkeit in seinem eigenen Spiegelbild auftauchen.

Zitat:
»Janusköpfigkeit gehört schließlich seit jeher zur Taktik der Organisation.
So kann sie zugleich den Feind verwirren und Freunde beruhigen.«
( 1 )

Wie steht es um die Janusköpfigkeit von Herrn Dr. Peter Münch selbst?
Oder ist diese Fragestellung ehrenrührig?
Seine "Vergesslichkeit" ruft bei mir immer wieder die Bedenken an ihm als aufrichtigen Journalisten hervor.

Zitat:
»Von einer Anerkennung Israels ist nirgends die Rede,
vielmehr wird es zur Pflicht erklärt,
dem "zionistischen Projekt entgegenzutreten".«
( 2 )

Wen mag das verwundern? Beim Anblick der israelischen Wehrdörfer auf dem besetzten Land der Palästinenser!
Nicht nur Herr Dr. Peter Münch vergißt den Artikel 49 der IV. Genfer Konvention von 1949.

Artikel 49
»( ... )
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung
in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln

Zu meinem tiefen Bedauern hat ihn auch der Deutsche Außenminister Gabriel bei seinem Besuch in Israel vergessen.
Die Deutsche Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, widersteht dem uneinsichtigen israelischen Premier Netanjahu auch nicht. Was mich bereits seit geraumer Zeit zutiefst beunruhigt.
Aus diesem Verschweigen des Geltenden Völkerrechts nährt sich die widerwärtige Medienschlacht um einen zunehmenden Antisemitismus in Deutschland. Wie kann es gelingen, die rechtsgültigen Forderungen des Völkerrechts in Antisemitismus umzudeuten? Das ist nur möglich, wenn die eindeutigen Forderungen des Geltenden Völkerrechts verschwiegen werden und stattdessen über nichtige Verhaltensweisen bedeutungsvolle Worte ausgetauscht werden, die von dem zugrundeliegenden Übel dieses Unfriedens in Palästina stets erfolgreich ablenken.

Artikel 25
»Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes.
Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten
unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.«

Die Bundeskanzlerin Deutschlands hat sich "Die Sicherheit des Staates Israel" zur Staatsräson erkoren.
Obwohl dieser Staat selbst seine Sicherheit mit rechtswidrigen Ansprüchen auf fremdes Land gefährdet.

Seit 1967 läßt Israel seine Armee auf dem durch Krieg eroberten Gebiet stehen,
obwohl es durch die rechtsgültige UN-Resolution 242
zu ihrem Abzug aus dem besetzten Land verpflichtet ist.

Darin ist auch der Grundsatz des Völkerrechts aufgeführt, es gibt keinen Landgewinn durch Krieg.
Wie kann sich die Bundeskanzlerin in Berlin als Staatsräson für die Sicherheit eines Staates verbürgen, der seit einem halben Jahrhundert den Lebensraum und das Lebensrecht eines anderen Volkes mit Vorsatz zerstört?
Die Verfassung fordert von der Bundeskanzlerin an erster Stelle die Schutz-Verpflichtung für das Volk der Palästinenser gegen jeden Angriff auf ihrem Land.
Warum nur diese Gespaltenheit in der verfassungsgemäßen Verpflichtung für die bedrohten Menschen im Mittleren Osten?
Warum gilt der Bundeskanzlerin Deutschlands die Sicherheit der Menschen in Palästina - besonders unter der Militär-Verwaltung durch die Armee Israels - offensichtlich nicht die selbe Verpflichtung.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949
Die Grundrechte
Artikel 1

»(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum
zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten
als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.«

Die Bundesrepublik arbeitet mit dem Staat Israel seit Jahrzehnten auf militärischem Gebiet eng zusammen.
Daher ist es durchaus nicht auszuschließen, daß Waffen aus Deutschland bei der Aufrechterhaltung der völkerrechtswidrigen Besatzung und dem Schutz der Wehrdörfer eingesetzt werden,
die auf dem rechtmäßigen Land der vertriebenen Palästinenser gebaut werden.

Der Vergleich drängt sich auf. Zerstört hier die Hamas den Staat Israel?
Oder zerstört Israel das Land, auf dem die Palästinenser das Recht haben, ihren Staat aufzubauen?
Und wie steht die Bundesrepublik mit ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung daneben?
Durch einen klassischen Krieg wird ja auch das Land des Feindes zerstört.

Artikel 26
»(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden,
das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören,
insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten,
sind verfassungswidrig.
Sie sind unter Strafe zu stellen.«

Ist das keine Fragestellung für die Staatsräson der Bundeskanzlerin in Berlin?
Herr Dr. Peter Münch will ihr dabei ganz offensichtlich nicht mit Rat zur Seite stehen.
Er befasst sich bevorzugt mit der Vertrauenswürdigkeit der Hamas.
Er beschädigt mit dieser Einseitigkeit leider seine eigene Vertrauenswürdigkeit.


12 Ijar 5777 * 8. Mai 2017 © Heinz Kobald


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( 1 ) Quelle: Süddeutsche Zeitung, 3. Mai 2017, Seite 4
PALÄSTINENSER
Die List der Hamas - Sie braucht dringend Hilfe von außen,
das erfordert eine Öffnung
Von Peter Münch

( 2 ) Quelle: Süddeutsche Zeitung, 3. Mai 2017, Seite 6
Ein bisschen weniger Vernichtung
Die Hamas ändert ihr Programm, um Verhandlungspartner im Nahostkonflikt zu werden
Peter Münch